MALEREI- & GERÜSTBAUBETRIEB

QUALITÄT MIT SYSTEM

Sonstige Informationen

NEU: Malerarbeiten von der Steuer absetzen
Bestimmte Handwerkerrechnungen sind ab 1. Januar 2006 von der Steuer absetzbar. 

Bei Kosten für sog. "haushaltsnahe Dienstleistungen" können private Haushalte bis zu einem Rechnungshöchstbetrag von 3.000 Euro 20 Prozent der Kosten bei der nächsten Steuererklärung absetzen. Dadurch können Kosten für Reparatur- oder Renovierungsarbeiten in privaten Wohnungen und Häusern bis zu 600 Euro von der Steuer abgesetzt werden.  Die maximale Jahresförderung von 600 Euro pro Haushalt bezieht sich allerdings nur auf Arbeitskosten, nicht absetzbar sind die Materialkosten.

Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist, dass die Arbeitskosten und die Anteile der Mehrwertsteuer auf der Rechnung separat ausgewiesen sind. Dies machen wir gerne für Sie auf Anfrage. Weiterhin müssen Sie dem Finanzamt die Rechnungen vorlegen und die Belege zwei Jahre lang aufbewahren. Wichtig ist auch ein Nachweis über die Zahlung, am besten ein entsprechender Kontoauszug.

Zudem werden nur mehr oder weniger regelmäßige Renovierungsarbeiten berücksichtigt, nicht umfangreiche Sanierungs-, An- oder Umbauarbeiten.

Ausgeschlossen sind die genannten Steuervergünstigungen, wenn es sich um Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen handelt, die damit bereits an anderer Stelle steuerlich berücksichtigt werden.